Gültig sind Unterschriften unter einen Einwohnerantrag nur dann, wenn sie von wahlberechtigten Bürger*innen der Gemeinde stammen. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten mit erstem Wohnsitz in Weikersheim gemeldet ist. Damit die Gemeindeverwaltung das prüfen kann, müssen die vollständige Adresse und das Geburtsdatum mit angegeben werden.