22. Dezember 2024

Wie geht’s weiter, nachdem der Antrag abgegeben wurde?

Wenn die Stadtverwaltung festgestellt hat, dass die nach der Gemeindeordnung erforderlichen Unterstützungunterschriften für einen Einwohnerantrag vorgelegt wurden, entscheidet der Gemeinderat über die Zulassung des Antrags. Er entscheidet aber nur darüber, ob alle formalen, von der Gemeindeordnung geforderten Voraussetzungen für den Einwohnerantrag erfüllt sind. Willkürlich ablehnen kann er ihn nicht. Anschließend muss der Antrag im Gemeinderat behandelt werden.

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